Ja. Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr werden nur in Begleitung einer erwachsenen Person befördert, zudem nur in einem Kindersitz (ausser sie sind grösser als 150 cm). Es stehen in beschränktem Masse Kindersitze in den Fahrzeugen zur Verfügung (Kindersitze sowie eine Sitzerhöhung). Für Kleinkinder unter einer Größe von 75 cm ist die Begleitperson zur Mitnahme einer geeigneten Babyschale verpflichtet, ansonsten kann das Kleinkind nicht befördert werden.
Übrigens: Kinder benötigen je nach Alter ein Ticket gemäss den nationalen Tarifvorschriften. Zusätzlich bezahlen sie den SALÜ-Zuschlag von CHF 3.00.